Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Fahrverboten für Diesel PKW sind insbesondere diejenigen Fahrzeugbesitzer besorgt, die ein von VW manipuliertes Dieselfahrzeug erworben haben. Gerade diejenigen Betroffenen, die sich bisher damit zufrieden gegeben haben, das Update aufspielen zu lassen, fragen sich, ob dies die richtige Entscheidung war. Nachdem zwischenzeitlich hunderte Urteile gegen Händler und die Volkswagen AG auf Rückabwicklung der Kaufverträge bzw. auf Schadensersatz ergangen sind, war dies bisher die falsche Entscheidung. Noch ist es jedoch nicht zu spät, weil Ansprüche gegen VW erst Ende 2018 verjähren. Betroffene sollten daher spätestens jetzt dringend handeln.