Am heutigen Tag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das mit Spannung erwartete Urteil zu Fahrverboten für Diesel-Autos in Städten gefällt: Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sind zulässig. Gebiete, die die Schadstoffgrenzwerte überschreiten (v.a. Innenstädte) dürften hiervon nun Gebrauch machen. Zwar bedeutet dieses Urteil nicht, dass die betroffenen Diesel-Besitzer ab sofort nicht mehr die belasteten Gebiete befahren dürfen. Es öffnet aber den Weg für die Kommunen, entsprechende Fahrverbote auszusprechen. Aufgrund der hohen Stickoxidbelastung in einigen Städten, dürfte der Druck auf die Gemeinden sehr hoch sein, entsprechend zu handeln.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.02.2018 das mit Spannung erwartete Urteil zu Dieselfahrverboten verkündet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Stuttgart zurückgewiesen und hält die Verhängung von Dieselfahrverboten in deutschen Städten für zulässig. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Städten die Schadstoffgrenzwerte überschritten werden, ist daher in Kürze damit zu rechnen, dass viele Städte diese Fahrverbote verhängen müssen. Für viele Betroffene Pkw Besitzer ist es eine Katastrophe. Sie fragen sich, wie es nun mit ihrem Fahrzeug weitergeht. Viele Betroffene dürfen voraussichtlich in Zukunft nicht mehr in deutsche Innenstädte fahren. Das Fahrzeug zu verkaufen wird ebenfalls kaum eine Option sein, da die Fahrzeuge nicht oder nur schwer verkäuflich sein werden. Es ist außerdem mit massiven Wertverlusten zu rechnen.
Landgericht Offenburg verurteilt Rechtsschutzversicherung, eine Deckungszusage zu erteilen
So mancher Dieselfahrer, die wegen des Abgasskandals gegen VW oder einen Autohändler klagen will, muss sich zuerst mit einem ganz anderen juristischen Streit einlassen: auf einen Prozess gegen die Rechtsschutzversicherung. Dies wiederfuhr auch einem Versicherten der DEVK, der von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten wird und von einem Autohaus die Neulieferung eines mangelfreien Autos einfordern will. Die DEVK hatte eine außergerichtliche Deckungszusage erteilt, als der Autokäufer aber gegen das Autohaus klagen wollte, wurde die Deckungszusage wegen einer Warteobliegenheit nicht erteilt. Das Landgericht Offenburg entschied im Urteil vom 31.05.2017 (Aktenzeichen: 2 O 358/16) zugunsten des Dieselkäufers.
Der VW-Abgasskandal und seine rechtliche Aufarbeitung überschwemmen die bundesdeutschen Gerichte. Über die Vielzahl der Klagen gegen VW berichteten am 07.08.2017 sogar die ARD-Tagesthemen. Dr. Ralf Stoll, Gründer der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichtet in einem Interview, was viele Geschädigte veranlasst, vor Gericht zu ziehen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bundesweit die erste Staatshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des VW Abgasskandals eingereicht. Die Klage wurde beim Landgericht Freiburg anhängig gemacht. Sie richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverkehrsministerium, dieses vertreten durch den Bundesminister Dobrindt.
Der Dieselgipfel hat das Thema "Softwareupdate" ganz oben auf die Tagesordnung von tausenden Autofahrern gesetzt. Neben den Zweifeln, ob ein Softwareupdate überhaupt geeignet ist, um Dieselautos tatsächlich sauber(er) werden zu lassen, bewegt die Autofahrer vor allem die Frage, ob das Update möglicherweise negative Folgen für ihr Auto hat. Rechtsanwalt Ralph Sauer von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer forderte am 02.08.2017 in einem Interview mit den ARD Tagesthemen von den Autoherstellern Garantien und eine Schadenskompensation von VW für die Fahrzeughalter.
Nachdem Anfang 2017 das bundesweit erste Urteil zur Lieferung eines neuen Fahrzeugs für Aufsehen sorgte, hat das Landgericht Regensburg erneut einen Kfz-Händler verurteilt. Im Urteil vom 28.06.2017 (Aktenzeichen 7 O 1649/16) entschied das Gericht, dass an ein von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertretener Kläger ein fabrikneuer und mangelfreier Skoda Rapid zu liefern ist. Im Gegenzug muss der Kläger den mit der Manipulationssoftware ausgestatteten Wagen an den Autohändler geben. Nutzungsersatz für die zurückgelegten Kilometer muss der Kläger nicht bezahlen. Das Gericht sieht den Nachlieferungsanspruch als gegeben an, weil bei Kauf ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert wurde und die Neulieferung auch nicht unverhältnismäßig ist, weil das Softwareupdate nachteiliger ist für den betroffenen Kunden.
Ein weiteres Gericht hat wegen des VW-Abgasskandals einen Vertragshändler zur Rücknahme eines betroffenen Autos gegen Rückzahlung des Kaufpreises (minus einer Nutzungsentschädigung) verurteilt (Urteil vom 30.06.2017, Aktenzeichen: 15 O 205/16; nicht rechtskräftig). Der Prozess wurde von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt.
Ein weiteres Gericht erlaubt einem Audi-Käufer die Rückgabe seines vom Abgasskandal betroffenen Autos an den Verkäufer. Das Landgericht München II entschied am 07.07.2017, dass ein bayerischer Vertragshändler der Marke mit den vier Ringen einen Audi Q3 zurücknehmen muss (Aktenzeichen 10 O 2708/16; nicht rechtskräftig). Die im selben Prozess verhandelte Klage gegen VW wies das Gericht jedoch zurück. Das Verfahren zeigt, wie uneinheitlich die erstinstanzlichen Gerichte aktuell mit den Klagen gegen den Autobauer umgehen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat am 01.08.2017 eine erste Klage beim Landgericht Stuttgart gegen die Porsche AG und gegen ein Porsche Zentrum für einen Besitzer eines Porsche Macan Diesel eingereicht. Der Kläger verlangt von der Porsche AG die Zahlung von Schadensersatz im Rahmen einer Feststellungsklage und von dem Porsche Zentrum die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.