Außergewöhnlich deutliche Worte des Gerichts zum Verhalten von VW im Abgasskandal
Ein Touran-Käufer klagte vor dem Landgericht Krefeld erfolgreich gegen einen VW-Vertragshändler. Das Landgericht Krefeld entschied am 20.07.2016, dass er das gekauften Fahrzeugs gegen Rückzahlung des Kaufpreises (minus Nutzungsentschädigung) an den Händler zurückgeben darf. Im selben Urteil (Aktenzeichen: 7 O 159/16, nicht rechtskräftig) entschieden die Richter, dass die Volkswagen AG verpflichtet sei, dem Kläger Schadensersatz für die aus der Manipulation resultierenden Schäden zu zahlen. Das Landgericht Krefeld äußert sich sehr eingehend zur rechtlichen Verantwortung der Volkswagen AG. Das Gericht geht von einer aktiven Käufertäuschung aus, weil VW als Fahrzeugherstellerin wider besseren Wissens ein fehlerhafte EG-Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt habe. Besondere Tragweite hat die Einschätzung des Gerichts, dass das Softwareupdate nicht dafür sorgt, dass die Stickoxidwerte auf das gesetzlich zulässige Höchstmaß reduziert werden.